In Deutschland wird die Vergütung von Leistungen beim Zahnarzt über zwei verschiedene Gebührenordnungen geregelt. Zum einen gibt es die BEMA, den einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Die BEMA bildet die Grundlage der Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Der Behandlungskatalog listet alle Leistungen auf, deren Kosten die Krankenkasse im Rahmen ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise übernehmen muss. Dabei findet eine Bewertung aller Behandlungen nach einem Punktesystem statt, der sogenannten Bewertungszahl. Daraus ergibt sich wiederum die Vergütung für den Zahnarzt.
Zum anderen existiert die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ genannt. Die GOZ regelt alle Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, also die sogenannten Privatleistungen. Dies gilt nicht nur für Privatpatienten, sondern auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse hinaus geht. Neben zahlreichen Standardleistungen enthält der Leistungskatalog auch aufwendige Diagnose- und Therapiemethoden, die aus Kostengründen von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht angeboten werden können.
Ist eine Privatleistung nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten ist, kann in der Zahnarztpraxis auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden.
Beide Rechtsverordnungen sind für die Zahnärzte bindend.
Beispiele aus dem BEMA Kurzverzeichnis:
Bema-Nr | Leistungsbeschreibung | Bewertungszahl |
01 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, einschließlich Beratung | 18 |
Ä 925 a | Röntgendiagnostik der Zähne - bis zu zwei Aufnahmen | 12 |
10 | Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung | 6 |
91a | Metallische Vollkrone | 118 |
100c | Teilunterfütterung einer Prothese | 44 |
Die Bewertungszahl wird wiederum mit dem aktuellen Punktwert multipliziert. Dieser steht aktuell bei der KZV Nordrhein ab dem 01.01.2020 (Stand 03.02.2020) bei Behandlungen mit Zahnersatz bei 0,9576 Euro. Bewertungszahl und Punktwert werden immer wieder neu verhandelt und unterscheiden sich oftmals von Bundesland zu Bundesland.
Aufgestellt und verhandelt wird diese Gebührenordnung durch einen Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zusammensetzt.
Der BEMA gliedert sich grob in sechs Teile:
- Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen
- Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch)
- Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe)
- kieferorthopädische Behandlung
- die systematische Behandlung von Parodontopathien
- sowie die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Während die BEMA das Minimum an medizinischen Notwendigkeiten abdeckt, ermöglicht die GOZ für alle Patienten den Zugang zu modernen und innovativen Behandlungstechniken. Zum einen bietet die BEMA einen umfangreichen Katalog an zahnmedizinischen Leistungen an, der sich vor allem im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen kann. Mit anderen Worten: Der Katalog der zahnärztlichen Leistungen in Deutschland, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist umfangreicher und besser aufgestellt, als in vielen unserer Nachbarländer und anderen Ländern weltweit. Kritiker dagegen bemängeln, dass die Grundlage dieses Leistungskataloges auf einem veralteten Stand der Zahnmedizin aufbaut und dringend auf aktuelle Erkenntnisse angepasst werden müsste.
Die Abrechnung, die der Patient erhält, weist den Steigerungsfaktor aus. Dieser führt gelegentlich zu Missverständnissen. Der GOZ-Steigerungsfaktor bezieht sich nicht auf die Festpreise der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Steigerungsfaktor bezieht sich immer auf den in der GOZ genannten Basispreis der einzelnen Leistung. Wer zum Beispiel eine private Zahnarztrechnung erhält, die den Steigerungsfaktor 2,3 ausweist, muss nicht etwa das 2,3-fache der Kosten für eine vergleichbare Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, sondern das 2,3-fache des betreffenden Basisbetrages der GOZ. Die Tabelle zeigt einige Beispiele zum Zahnarzthonorar bei Kassenleistung und Privatleistung:
Behandlung | Zahnarzthonorar für Kassenleistung (nach BEMA) | Zahnarzthonorar für Privatleistung (nach GOZ, Steigerungsfaktor 2,3) |
Eingehende Untersuchung | 16,70 € | 12,94 € |
Einflächige Füllung mit Politur | 29,70 € | 23,28 € |
Betäubungsspritze im Oberkiefer | 7,42 € | 7,75 € |
Entfernen eines mehrwurzligen Zahnes | 13,92 € | 14,23 € |
Im Folgenden haben wir drei typische Beispiele zusammengefasst, die das Zusammenspiel von BEMA und GOZ in der ganzen Bandbreite verdeutlichen. Die Beispiele zeigen die berechnungsfähige Vergütung für die zahnärztlichen Leistungen und den Eigenanteil für den Patienten nach den beiden Gebührenordnungen.
Fall 1: Ein Zahn muss überkront werden
Berechnungsfähige Kosten, die in der Regelversorgung entstehen.
NEM-Krone unverblendet im Seitenzahnbereich (NEM = Nicht-Edelmetall)
Zahnarzt-Honorar BEMA | 167 Punkte x 0,9576 | EUR | 159,92 |
Zahnarzt-Honorar GOZ | | EUR | 25,59 |
Honorar GOZ Begleit-Leistung | | EUR | 69,27 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Leistung | | EUR | 27,36 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 230,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 512,14 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -161,95 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 350,19 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil in der Regelversorgung 350,19 EUR.
Bei der nachfolgenden Versorgung möchte der Patient gerne, dass die NEM-Krone der Regelversorgung im Seitenzahnbereich außen verblendet wird, um die Versorgung ästhetisch aufzuwerten.
NEM-Krone im Seitenzahnbereich mit Verblendung im sichtbaren Bereich (NEM = Nicht-Edelmetall)
Zahnarzt-Honorar BEMA | 19 Punkte x 0,9576 | EUR | 18,19 |
Zahnarzt-Honorar GOZ | | EUR | 355,90 |
Honorar GOZ Begleit-Leistung | | EUR | 69,27 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Leistung | | EUR | 27,36 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 300,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 770,72 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -161,95 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 608,77 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für seinen Wunsch, die Regelversorgung durch eine Verblendung der Krone aufwerten zu lassen, 608,77 EUR.
Bei dieser Art der Versorgung möchte der Patient gerne, dass die NEM-Krone der Regelversorgung durch eine Vollkeramikkrone ersetzt wird, um die Versorgung ästhetisch aufzuwerten.
Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich (Zahn 45)
Zahnarzthonorar BEMA | 19 Punkte x 0,9576 | EUR | 18,19 |
Zahnarzthonorar GOZ | | EUR | 355,90 |
Zahnarzthonorar GOZ Begleit-Lst. | | EUR | 69,27 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Lst. | | EUR | 32,39 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 420,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 895,75 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -210,54 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 685,21 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für seinen Wunsch, die Regelversorgung durch eine Vollkeramikkrone aufwerten zu lassen, 685,21 EUR.
Fall 2: Eine Zahnlücke im Seitenzahnbereich soll geschlossen werden
Eine Zahnlücke (Zahn 45) im Seitenzahnbereich soll geschlossen werden. Die Regelversorgung sieht dafür eine NEM-Brücke (NEM = Nicht-Edelmetall) mit einer Verblendung nach außen vor.
NEM-Brücke mit vestibulärer Verblendung im Seitenzahnbereich (0% Bonusheft)
Zahnarzthonorar BEMA | 381 Punkte x 0,9576 | EUR | 364,85 |
Zahnarzthonorar GOZ | | EUR | 51,18 |
Zahnarzthonorar GOZ Begleit-Lst. | | EUR | 178,43 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Lst. | | EUR | 53,00 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 510,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 1.157,46 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -557,46 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 600,00 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für die Regelversorgung einer NEM-Brücke mit vestibulärer Verblendung 600,00 EUR.
Bei der folgenden Versorgung wünscht sich der Patient statt der geplanten NEM-Brücke eine Brücke aus Vollkeramik. Dieser Wunsch der Versorgung wird auch "gleichartige Versorgung" genannt. Der Patient erhält keinen Bonus durch sein Bonusheft.
Vollkeramikbrücke "gleichartige Versorgung"
Zahnarzt-Honorar BEMA | 73 Punkte x 0,9576 | EUR | 69,90 |
Zahnarzt-Honorar GOZ | | EUR | 713,76 |
Honorar GOZ Begleit-Leistung | | EUR | 178,43 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Leistung | | EUR | 63,06 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 690,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 1.715,15 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -557,46 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 1.157,69 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für seinen Wunsch, eine Vollkeramikbrücke zu erhalten, 1.157,69 EUR.
Bei der folgenden Versorgung wünscht sich der Patient statt der geplanten NEM-Brücke eine Implantatkrone aus Vollkeramik, um die Zahnlücke zu schließen. Diese Art der Versorgung wird auch "andersartige Versorgung" genannt. Der Patient erhält keinen Bonus bei der Berechnung durch sein Bonusheft.
Implantatgetragene Vollkeramikkrone "andersartige Versorgung"
Zahnarzthonorar BEMA | | EUR | 0,00 |
Zahnarzthonorar GOZ | | EUR | 338,97 |
Zahnarzthonorar GOZ Begleit-Lst. | | EUR | 619,52 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Lst. | | EUR | 150,79 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 850,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 1.959,28 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | 0,00 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 1.959,28 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für seinen Wunsch nach einer implantatgetragenen Vollkeramikkrone 1.959,28 EUR. Wenn er diese Rechnung seiner Krankenkasse einreicht, hat er die Möglichkeit, den Festzuschuss der Regelversorgung in Höhe von 557,46 EUR erstattet zu bekommen.
Fall 3: Der Patient benötigt eine herausnehmbare Teilprothese
Die Regelversorgung sieht vor, dass die Modellgussprothese durch Klammern an vorhandenen und überkronten Zähnen befestigt wird.
Modellgussprothese plus 2 NEM-Kronen (0% Bonusheft)
Zahnarzt-Honorar BEMA | 547 Punkte x 0,9576 | EUR | 523,81 |
Zahnarzt-Honorar GOZ | | EUR | 51,18 |
Honorar GOZ Begleit-Leistung | | EUR | 350,14 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Leistung | | EUR | 57,79 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 1.200,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 2.182,92 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -979,25 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 1.203,67 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für die Regelversorgung mit einer Klammerprothese mit 2 NEM-Kronen 1.203,67 EUR.
Die Regelversorgung sieht vor, dass die Modellgussprothese durch Klammern an vorhandenen und überkronten Zähnen befestigt wird. Der Patient wünscht sich jedoch die Befestigung seiner herausnehmbaren Teilprothese als Teleskop-Kronen, die das Ein- und Ausgliedern der Prothese einfacher machen und die ganze Versorgung funktional und ästhetisch aufwerten.
Modellgussprothese plus 2 verblendete Teleskop-Kronen (NEM) (0% Bonusheft)
Zahnarzt-Honorar BEMA | 239 Punkte x 0,9576 | EUR | 228,87 |
Zahnarzt-Honorar GOZ | | EUR | 1.076,76 |
Honorar GOZ Begleit-Leistung | | EUR | 350,14 |
Mat. und Lab.-Kosten Praxis Begleit-Leistung | | EUR | 57,79 |
Material- und Laborkosten | (geschätzt) | EUR | 1.580,00 |
Gesamtkosten | (geschätzt) | EUR | 3.293,56 |
abzgl. Festzuschuss | (externe Berechnung) | EUR | -979,25 |
Rechnungsbetrag | (voraussichtlich) | EUR | 2.314,31 |
Der Patient bezahlt als Eigenanteil für die auf Teleskop-Kronen getragene Modellgussprothese 2314,31 EUR.
Warum überhaupt zwei Gebührenordnungen?
Das zweigleisige Honorarsystem in Deutschland ist historisch gewachsen. Für die gesetzliche Krankenversicherung galt schon immer, dass nicht alle zahnärztliche Leistungen auch von der Solidargemeinschaft bezahlt werden können. Daher wurde der BEMA als "abgespecktes" Leistungsverzeichnis der Krankenkassen eingeführt. Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten alle medizinisch notwendigen Behandlungen – im internationalen Vergleich sogar auf außergewöhnlich hohem Versorgungsniveau. Wer aufwendigere oder in erster Linie auf Ästhetik abzielende Behandlungen wünscht, kann sie auf der Grundlage der privaten Abrechnung erhalten. Das nutzen heute viele gesetzlich Versicherte. Über die GOZ haben sie Zugang zu modernen, innovativen Diagnose- und Behandlungsleistungen und müssen nicht auf Leistungen verzichten, die der Gesetzgeber aus dem Kassenkatalog ausgegrenzt hat. Die zahnmedizinische Versorgung über das Zusammenspiel beider Gebührenordnungen hat sich so im Laufe der Jahre etabliert.
Wenn Sie von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für eine Zahnbehandlung erhalten, erhalten Sie diesen in Form eines Heil- und Kostenplans. In diesem Heil- und Kostenplan finden Sie Preise und Berechnungen, die auf Grundlage der BEMA oder der GOZ stattfinden. Diese sind als solche gekennzeichnet und vom Zahnarzt bindend anzuwenden. Die beiden Gebührenordnungen regeln die Vergütung für zahnärztliche Leistungen. So sind zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung und implantologische Leistungen eine private Leistung des Gebührenverzeichnisses, die komplett nach der GOZ berechnet wird. Dagegen sind Maßnahmen der zahnärztlichen Früherkennung und prophylaktische Leistungen mittlerweile BEMA-Leistungen, deren Gebühr dem Patienten nicht mehr in Rechnung gestellt wird. Beide Gebührenverzeichnisse werden ständig nach den Anforderungen einer guten zahnärztlichen Versorgung angepasst und regeln so die lückenlose Versorgung des Patienten zu nachvollziehbaren Gebühren.
Aufgrund der Tatsache, dass die Regelversorgung einer Behandlung auch als andersartige oder gleichartige Versorgung durchgeführt werden kann und aufgrund der Tatsache, dass Steigerungsfaktor und Material- und Laborkosten variabel sind, können unterschiedliche Kosten anfallen. Es lohnt sich Kosten zu vergleichen. Nutzen Sie die Möglichkeit der zweiten Zahnarztmeinung oder die Angebotserstellung für Zahnersatz durch Dentallabore. Auch bei uns im DentNet haben Sie die Möglichkeit Ihren Heil- und Kostenplan prüfen zu lassen und einen Kostenvoranschlag mit einem für sie geringeren Eigenanteil zu erhalten.
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