Corona: COVID-19-Impfung durch Zahnärzte möglich?
Im Januar 2020 wurde der erste deutsche COVID-19-Infizierte registriert. Seit der Infektion von Patient 1 hat sich das neuartige Virus SARS-CoV-2 schon mehrfach verändert und weltweit zu einer Corona-Pandemie ausgebreitet. Inzwischen gibt es wirksame Impfungen gegen die SARS-CoV-2-Infektion, die vor schweren Krankheitsverläufen schützen können. Auch Zahnärzte sollen in Kürze bei der Immunisierung der Bevölkerung mithelfen dürfen. Bis es auch in der Zahnarztpraxis so weit sein kann, müssen aber noch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Dürfen Zahnärzte überhaupt Impfungen vornehmen?
Das bisherige Infektionsschutzgesetz legte fest: Das Impfen ist eine ärztliche, keine zahnärztliche Leistung. Auch wenn Zahnärzte ständig punktgenaue Betäubungsspritzen setzen, musste für die Corona-Impfung in der Zahnarztpraxis erst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dafür hat der Bundestag mit einer Änderung des Gesetzes (§ 20b Infektionsschutzgesetz zur Stärkung der Impfprävention) gesorgt, die im Dezember 2021 verabschiedet wurde. Auch Apotheker und Tierärzte dürfen nach dieser Gesetzesänderung impfen und bei der Bekämpfung des Coronavirus mithelfen.
Bevor Zahnärzte COVID-19-Impfstoffe eigenverantwortlich an Patienten weitergeben können, müssen sie zunächst eine medizinische Schulung absolvieren. Nach der Zertifizierung erhalten Zahnärzte zum ersten Mal in der Geschichte der Zahnmedizin die Erlaubnis, impfen zu dürfen. Sie können zum Beispiel Arztpraxen, Impfzentren oder mobile Impfteams unterstützen und wenn es nötig wird, auch in der eigenen Praxis gegen COVID-19 impfen. Kein Zahnarzt wird übrigens zum Impfen genötigt: Die Unterstützung bei der Impfkampagne ist für Zahnärzte nach jetzigem Stand freiwillig.
Welche Schulungsinhalte müssen Zahnärzte vor der Impfung absolvieren?
Die Bundeszahnärztekammer hat zusammen mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum mit Inhalten der Schulung entwickelt. Sie umfasst insgesamt sechs Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten, davon vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis. Die theoretische Schulung findet über das Online-Angebot der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen oder einzelner Länderkammern statt. Parallel dazu sollte der Zahnarzt sich im Selbststudium über aktuell gültige Aspekte rund um die Impfung informieren. Das beinhaltet zum Beispiel neue Impfstoffe, die SARS-CoV-2-Impfung von Minderjährigen, die Lagerung von Impfstoffen und den Bezug von Impfstoffen aus der Apotheke.
Für die praktische Unterweisung hospitieren Zahnärzte bei Impfzentren, impfenden Ärzten oder bei Angeboten der Länderkammern. Anschließend erhalten sie ein entsprechendes Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung. Nicht nur die Ausführung der eigentlichen Impfung sind Teil dieser Unterweisung, sondern auch Notfallmaßnahmen im Fall einer akuten Impfreaktion. Reagiert ein gerade geimpfter Patient allergisch auf das Mittel, kann das schnell lebensbedrohlich werden. Dann muss auch der Zahnarzt schnell und angemessen handeln können. Mögliche Risiken sollen von vorneherein minimiert werden: Die Zahnärztekammern empfehlen, die Impfungen von Patienten mit Immunschwächen oder Allergien dem behandelnden Hausarzt zu überlassen.
Was müssen Zahnärzte, die impfen möchten, noch beachten?
Zahnärzte sind mit einer Berufshaftpflicht gegen Schäden aus ihrer zahnärztlichen Tätigkeit abgesichert. Diese Versicherung deckt aber normalerweise keine ärztlichen Leistungen wie die Impfung gegen Covid-19 ab. Einige Versicherungsunternehmen bestätigten auf Nachfrage der Bundeszahnärztekammer, dass die COVID-19-Schutzimpfung durch das neue Gesetz Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit ist. Um sicher zu sein, dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen, sollten Zahnärzte sich das vor der Aufnahme ihrer Impftätigkeit schriftlich von ihrem Versicherer bestätigen lassen.
Impfung in der eigenen Zahnarztpraxis
Zahnärzte sollen auch in ihrer eigenen Praxis impfen können, wenn die pandemische Lage dies erfordert. Vieles in diesem Zusammenhang ist jedoch noch nicht endgültig geklärt. Zum Beispiel muss das Robert-Koch-Institut eine Meldung über jeden Patienten bekommen, der geimpft wurde. Das gilt auch für eine Zahnarztpraxis, die technisch an dieses Meldesystem angeschlossen werden muss. Wie das genau geschehen soll, ist derzeit noch offen. In einer impfenden Zahnarztpraxis müssen auch Impfzertifikate ausgestellt und QR-Codes generiert werden können, damit Patienten gleich den digitalen Nachweis erhalten, dass sie geimpft sind.
In der Praxis muss es geeignete Räumlichkeiten für eine Impfung geben. Zahnärzte müssen darüber informiert sein, unter welchen Bedingungen die verschiedenen Impfstoffe gegen Covid-19 in der Zahnarztpraxis gelagert werden. Einige der Impfstoffe werden gefroren aufbewahrt, manche benötigen nur eine kühle Lagerung und haben eine unterschiedliche Haltbarkeit nach der Öffnung. Je nach Art des Impfstoffs kann er sofort verwendet werden oder benötigt vorher eine Aufbereitung.
Eine konkrete Regelung der Vergütung und Abrechnung für die Corona-Impfung durch Zahnärzte hat der Gesetzgeber noch nicht ausdrücklich getroffen.
Entwicklung der COVID-19-Pandemie
Stand Februar 2022: Die Covid-19 Inzidenzen erreichen in Deutschland den höchsten Stand seit Ausbruch der Pandemie. Das Robert-Koch-Institut meldet täglich neue Rekordwerte, die Omikron-Variante verbreitet sich unglaublich schnell. Laborkapazitäten zur Auswertung der PCR-Tests sind ausgelastet, die zuständigen Behörden mit der Kontaktnachverfolgung der unzähligen COVID-19-Fälle vollkommen überfordert. Anders als frühere Varianten des Virus sorgen die zahlreichen Covid-19-Erkrankungen durch Omikron nicht für eine Überlastung der Intensivstationen. Vergleichsweise milde Verläufe der Erkrankung und eine – wenn auch langsam – steigende Impfquote lassen hoffen, dass nach einem heftigen Anstieg der Inzidenz die Zahlen wieder fallen werden. Wenn eine ausreichende Anzahl an Patienten geimpft wurde, stehen die Chancen gut, dass die Lage sich in 2022 deutlich bessert. Es ist also durchaus möglich, dass Zahnärzte gar nicht mehr bei der Impfung mithelfen müssen, da genügend andere Impfangebote vorhanden sind.
Fazit
Patienten, die sich am liebsten von ihrem Zahnmediziner impfen lassen möchten, sollten noch nicht in ihrer Zahnarztpraxis um einen Termin bitten. Ob demnächst wirklich auch Zahnärzte die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verabreichen soll, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie und der Impfquote ab.