Mundgesundheit & Zahnpflege bei Pflegebedürftigen
Gesunde Zähne sind in jedem Alter wichtig für den gesamten Körper. Heute weiß man, wie eng Mundgesundheit und eine gewissenhafte regelmäßige Zahnpflege mit dem gesamten Gesundheitszustand zusammenhängen. Doch wie pflegt man die Zähne der Menschen, die es allein nicht mehr können? Wir haben nützliche Informationen gesammelt, die Ihnen bei der täglichen Mundpflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen helfen können.
Was ist anders bei der Zahnpflege vom Pflegebedürftigen?
Auch die Zähne und der Zahnersatz von pflegebedürftigen Menschen müssen zweimal täglich gründlich gereinigt werden, um die Mundgesundheit zu erhalten. Ein gesunder Mund bedeutet Lebensqualität und Wohlbefinden: Nur wenn die Zähne gesund sind und der Zahnersatz gut passt, kann man schmerzfrei kauen und sprechen. Das Zähneputzen und die Verwendung von Zahnseide müssen von den Pflegepersonen übernommen werden, wenn die pflegebedürftige Person es nicht selber kann. Besonders bei Hochbetagten, die unter begleitenden Erkrankungen leiden, gefährden zusätzliche Risiken die Gesundheit der Zähne. Krankheiten wie Diabetes, Parkinson oder ein Schlaganfall, aber auch Nebenwirkungen von Medikamenten – zum Beispiel Mundtrockenheit – beeinflussen die Mundgesundheit.
Im Alter lässt nicht nur die Sehkraft nach; motorische, kognitive und kommunikative Fähigkeiten von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung können stark eingeschränkt sein. Wenn der körperliche und/oder der geistige Zustand eine selbstständige Mundhygiene verhindert, müssen Pflegepersonal oder pflegende Angehörige zu Hause dabei helfen. Demenzkranke haben unter Umständen gar kein Verständnis mehr von gewohnter Körper- und Zahnpflege. Um Erkrankungen wie Karies, Gingivitis, Parodontitis oder Stomatitis und die Folgeschäden für den Körper zu verhindern, muss auch bei der Betreuung von Pflegebedürftigen eine sorgfältige Prophylaxe betrieben werden.
Was sollte ich als pflegender Angehöriger noch berücksichtigen?
Die Pflege der Zähne ist – wie viele andere Aufgaben in der Pflege – eine sehr persönliche Angelegenheit. Das Recht auf Selbstbestimmung und den Wunsch nach Selbstständigkeit haben auch Menschen, die pflegebedürftig sind. Lassen Sie Ihren Angehörigen so viel wie möglich selbst erledigen, solange es noch geht, und unterstützen Sie einfühlsam immer dann, wenn es nötig ist. Manchmal reicht schon eine kleine Hilfestellung, in anderen Fällen muss der Pflegende alle notwendigen alltäglichen Aufgaben und Arbeitsschritte übernehmen.
Wie führe ich die Zahnpflege bei Pflegebedürftigen durch?
Allgemeines
Tragen Sie als pflegender Angehöriger grundsätzlich Einweghandschuhe, um die Übertragung von Bakterien zu verhindern. Waschen Sie sich immer vor und nach der Mundpflege die Hände. Die Schleimhäute älterer und pflegebedürftiger Menschen sind häufig dünner und empfindlicher. Zahnpasta oder Mundspülungen mit scharfem Minzaroma können deshalb ungeeignet sein. Die Zahnbürste sollte weiche Borsten haben, um keine Verletzungen am Zahnfleisch zu verursachen. Versuchen Sie, diesbezüglich auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen einzugehen und herauszufinden, was ihm angenehm ist. Berücksichtigen Sie auch Gewohnheiten und vertraute Abläufe aus dem Leben des Pflegebedürftigen, das verleiht ihm ein Gefühl der Sicherheit.
Zahnpflege am Waschbecken
Stellen Sie alles vorher bereit, was für die Zahnpflege notwendig ist: Einweghandschuhe, Zahnpasta, Handtuch, Zahnputzbecher, Zahnbürste, Vergrößerungsspiegel, etc. Kann Ihr Angehöriger das Bad aufsuchen, lassen Sie ihn am Waschbecken einen stabilen und bequemen Sitz einnehmen. Der Raum sollte gut beleuchtet sein. Falls nötig, helfen Sie beim Öffnen der Zahnpastatube und beim Dosieren. Leiten Sie das selbstständige Zähneputzen behutsam an, falls es Schwierigkeiten bereitet, und achten Sie auch darauf, dass alle verwendeten Gegenstände wieder gereinigt zurückgestellt werden.
Müssen Sie die Mundpflege für Ihren Angehörigen durchführen, vergewissern Sie sich, dass er sicher auf einem Stuhl sitzt. Stellen Sie sich hinter die Person und erläutern Sie, was Sie tun möchten. Lockern Sie vorsichtig herausnehmbaren Zahnersatz, wenn Ihr Angehöriger dies nicht selbst tun kann, und entfernen Sie ihn aus dem Mund. Das Herausnehmen wird erleichtert, wenn der Mund vorher mit warmem Wasser ausgespült wird. Ein Handtuch, das ins Waschbecken gelegt wird, verhindert Schäden an der Prothese, falls Sie Ihnen entgleitet. Herausnehmbarer Zahnersatz muss nach jeder Mahlzeit entfernt und gründlich unter fließendem Wasser gesäubert werden. Bitte nicht mit Zahnpasta – die Schleifpartikel zerkratzen die Prothese. Neutrale Flüssigseife und eine Prothesenbürste entfernen sehr gut bakterielle Beläge und Rückstände. Vor dem Wiedereinsetzen der Prothese sollte der Mund ebenfalls ausgespült werden, damit sich keine Speisereste darunter festsetzen können. Achten Sie beim Einsetzen darauf, dass Sie dabei nicht die Lippen oder Wangen des Pflegebedürftigen einklemmen.
Stützen Sie Kopf und Unterkiefer der Person mit Ihrer Hand und Ihrem Arm, mit der anderen Hand fassen Sie die Zahnbürste. Mit der stützenden Hand können Sie den Mund vorsichtig öffnen. Eine Mundstütze aus dem Fachhandel hilft, den Mund während der Reinigung offenzuhalten; alternativ kann auch ein Flaschenkorken oder eine kleines zusammengerolltes Tuch diese Aufgabe übernehmen. Bewegen Sie die Zahnbürste mit leichtem Druck kreisend immer vom Zahnfleisch zur Zahnkrone hin. Machen Sie kleine Pausen, um Ihrem Angehörigen die Möglichkeit zum Mundausspülen oder Ausspucken zu geben.
Zahnpflege bei Bettlägerigen
Müssen Sie Hilfestellung bei bettlägerigen Menschen geben, sorgen Sie dafür, dass die pflegebedürftige Person möglichst aufrecht im Bett sitzt. Bedenken Sie, dass Sie ein zusätzliches Gefäß benötigen, in das die Person ausspucken kann. Bettwäsche und Kleidung können Sie mit einem Handtuch schützen.
Kontrolle der Mundschleimhaut
Bei der Mundpflege von Pflegebedürftigen muss auch die Mundschleimhaut kontrolliert werden, um Entzündungen oder Druckstellen frühzeitig zu erkennen. Schmerzhafte Bläschen im Mund, Aphten und andere Erkrankungen der Mundhöhle sollten dadurch frühzeitig erkannt werden. Diese Beschwerden können das Kauen und Schlucken erschweren, und möglicherweise kann der Betroffene selbst nicht darauf hinweisen, dass ihm etwas wehtut. Ziehen Sie unbedingt einen Zahnarzt zur Rate, wenn Sie blutendes, geschwollenes Zahnfleisch, belegte Schleimhäute oder starken Mundgeruch feststellen. Auch chronisch eingerissene Mundwinkel und Veränderungen der Zunge können Anzeichen für Erkrankungen sein.
Zunge reinigen
Auf der rauen Oberfläche der Zunge können sich Bakterien und Keime gut ansiedeln und Mundgeruch und Infektionen verursachen. Verwenden Sie einen Zungenschaber zur Reinigung, aber führen Sie ihn nicht zu tief in den Mund ein, da er einen Würgereiz auslösen kann. Beläge und Borken auf der Zunge lassen sich mit ein wenig Oliven- oder Mandelöl besser lösen. Anschließend sollte der Mund mit lauwarmem Wasser oder einem Pflegemittel ausgespült werden.
Lesen Sie auch dazu unseren DentNet Ratgeber Artikel zum Thema: Zungenhygiene: Tipps für die Reinigung.
Praktische Hilfsmittel zur Zahnpflege bei pflegebedürftigen Menschen
Dreikopfzahnbürste
Aus drei mach eins: Mit dem speziell geformten Bürstenkopf lassen sich drei Zahnseiten – Kau-, Außen- und Innenflächen – gleichzeitig reinigen. Für Menschen mit eingeschränkter Motorik und für Pflegende eignet sich die Spezialzahnbürste besonders gut.
Griffverstärkung
Der schmale Griff einer gewöhnlichen Zahnbürste ist für Pflegebedürftige häufig schwer zu fassen. Mit einer aufsteckbaren Griffverstärkung aus Kunststoff oder Gummi, der einfach auf den normalen Griff geschoben wird, wird das Putzen der Zähne erleichtert.
Elektrische Zahnbürste
Die elektrische Zahnbürste hat generell einen etwas dickeren Griff und führt die nötigen Putzbewegungen an den Zähnen praktisch alleine durch. Sie muss nur langsam und mit wenig Druck über die Zähne geführt werden, um eine gute Reinigungswirkung zu erzielen. Das vereinfacht die Zahnpflege auch für Menschen mit eingeschränkter Motorik. Dasselbe gilt für Schallzahnbürsten, die noch effektiver reinigen.
Interdentalbürsten
Die Reinigung der Zahnzwischenräume ist Pflicht, wenn Zahnerkrankungen verhindert werden sollen. Die Verwendung von Zahnseide erfordert gewisse motorische Fähigkeiten. Für ältere Menschen und bei der Zahnpflege von Pflegebedürftigen bewähren sich Interdentalbürstchen. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich und passen in fast jeden Zahnzwischenraum.
Mundstütze
Für die Mundhygiene muss der Mund geöffnet sein. Wenn eine pflegebedürftige Person den Mund nicht öffnen will oder kann, hilft eine Mundstütze aus Schaumgummi. Sie wird zwischen die Zähne gesteckt und hält den Mund während der Zahnpflege offen.
Mit Geduld und Spucke
Betagte Menschen mit Pflegebedarf leiden häufig unter Mundtrockenheit. Ein trockener Mund ist nicht gesund: Der Speichel hat wichtige Aufgaben, unter anderem remineralisiert er die Zähne und entfernt die Plaquebakterien von der Zahnoberfläche. Fördern Sie den Speichelfluss Ihres Pflegebedürftigen, indem Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Je nach Grad der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person können Sie auch zuckerfreie Bonbons, gefrorene Früchte oder kleine Eiswürfel zum Lutschen reichen. Kann der Pflegebedürftige nicht schlucken, hilft auch die Befeuchtung des Mundraums mit einem Getränk, das er mag. Verwenden Sie dazu einen Mulltupfer. Mundspülungen mit einem Esslöffel Öl (Oliven- oder Mandelöl) haben sich ebenfalls als hilfreich erwiesen. Alternativ kann die Mundschleimhaut auch mit einem Mulltupfer benetzt werden, auf dem sich ein paar Tropfen Öl befinden.
Auch bei Pflegebedürftigkeit: Regelmäßige Zahnarztbesuche nicht vergessen
Besuchen Sie mit Ihrem Angehörigen regelmäßig zur Kontrolle die Zahnarztpraxis. Der Zahnarzt führt auch eine Mundhöhlenkrebs-Vorsorgeuntersuchung durch. Zweimal im Jahr sollten auch Pflegebedürftige eine professionelle Zahnreinigung bekommen; bei Schlaganfall-Patienten wird eine Zahnreinigung beim Zahnarzt sogar alle drei Monate empfohlen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihre Anwesenheit bei einem Arztbesuch auf jeden Fall im Vorfeld ankündigen sollten. Die Termine mit Pflegebedürftigen können etwas länger dauern, das muss in der Zahnarztpraxis einkalkuliert werden. Es ist immer das Einverständnis des Patienten erforderlich, das aber auch mündlich eingeholt werden kann. Es ist generell sinnvoll, darüber nachzudenken, bei älteren Menschen frühzeitig solche Befugnisse in einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Dies legitimiert die Pflegeperson, bei Arztbesuchen mit anwesend zu sein. Ärzte schätzen es, einen Ansprechpartner bei pflegebedürftigen Patienten zu haben, da sie eine Unterstützung bei den erforderlichen Maßnahmen und der Pflege darstellen.
Fazit:
Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass für die alltäglichen Dinge in unterschiedlichem Ausmaß Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Auch die eigene Zahnpflege – die lebenslang selbst durchgeführt wurde – muss nun jemand anderes im Rahmen der häuslichen Pflege übernehmen. Für pflegebedürftige Menschen ist das nicht immer leicht zu akzeptieren. Für die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch und zur Vermeidung von schweren Folgeschäden durch Zahnerkrankungen ist die richtige Zahnpflege auch bei Pflegebedürftigkeit essenziell. Beantragen Sie gesetzliche Unterstützung, wenn Sie mit der Versorgung Ihrer Angehörigen überlastet sind. Informieren Sie sich über Pflegeleistungen, Pflegegrad und Pflegehilfsmittel, die über die Pflegeversicherung angeboten werden.
- Autor: Über das DentNet.
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