Ausgestempelt: Das Bonusheft wird digital

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt werden von den Krankenkassen mit höheren Festzuschüssen für Zahnersatz belohnt. Bisher mussten Patienten dafür das kleine braun-weiße Bonusheft einmal jährlich in der Praxis abstempeln lassen. Ab 2022 kann der Nachweis über den Besuch beim Zahnarzt in der elektronischen Patientenakte festgehalten werden. Eins ändert sich allerdings nicht: Auch mit der Digitalisierung gibt es den höheren Zuschuss nur für ein lückenloses Bonusheft über mehrere Jahre. 

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePa gibt es bereits seit 2021, ihre Nutzung ist freiwillig. Gesetzlich Versicherte bekommen sie auf Antrag von der Krankenkasse. In der digitalen Akte können medizinische Daten wie Befunde, Impfungen, Allergien und Behandlungen des Patienten gespeichert werden. Patienten entscheiden selbst, was gespeichert oder wieder gelöscht wird und wer Einblick in ihre Patientenakte haben darf. So können Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken unkompliziert und digital gesundheitliche Informationen zum interdisziplinären Austausch zur Verfügung gestellt werden. Das ist der große Vorteil der Patientenakte: Doppelte Behandlungen können vermieden werden, der Informationsaustausch zwischen Ärzten und anderen Leistungsträgern oder bei einem Wechsel der behandelnden Praxis kann reibungslos und schnell erfolgen.

Das geschieht mit einer PIN über die elektronische Gesundheitskarte beim Einlesen in der Praxis oder mit einer App der Krankenkasse auf dem Smartphone oder Tablet. Für Menschen, die kein mobiles Gerät für die Verwaltung nutzen, können Zahnärzte und Ärzte die kompletten Patientendaten aus dem Praxisverwaltungssystem in der Patientenakte speichern. Seit Juli 2021 sind Zahnarztpraxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte technisch einzubinden. Und seit dem Januar 2022 ist auch das elektronische Bonusheft Bestandteil der Patientenakte und speichert die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen digital. Geführt wird die Akte von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.

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Welche Vorteile hat das digitale Bonusheft?

Neu im Jahr 2022 ist, dass Patienten das Bonusheft nicht mehr selbst aufbewahren und zum Stempeln mit zum Zahnarzt nehmen müssen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden direkt in der ePa vermerkt. Für das Praxispersonal fällt das aufwendige Eintragen und Stempeln per Hand weg. Auch das händische Nachtragen von Untersuchungen, wenn das Bonusheft beim Praxisbesuch vergessen wurde, wird damit überflüssig. 

Genau wie bisher erhalten Versicherte mit einem lückenlos geführten Bonusheft einen höheren Festzuschuss von ihrer Krankenkasse, wenn sie Zahnersatz benötigen. Für die regelmäßige Vorsorge in einem Zeitraum von fünf Jahren steigt der Festzuschuss zur Regelversorgung der Kasse von 60 Prozent auf 70 Prozent, nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. Erwachsene müssen dafür einmal, Kinder von sechs bis 18 Jahren zweimal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung kommen. 

Sind die Daten in der ePa sicher?

Da detaillierte Gesundheitsdaten eine Identifizierung der Person sehr leicht ermöglichen, werden sie verschlüsselt gespeichert. Patienten haben die volle Kontrolle: Auf die Daten zugreifen darf nur der Versicherte und die Person, der ein Zugriff vom Versicherten ausdrücklich genehmigt wurde. Selbst die Krankenkassen sind nicht befugt, auf die ePa zuzugreifen. 

Wenn Patienten sich entscheiden, nur einen Teil ihrer Gesundheitsdaten einzutragen, bleibt die elektronische Patientenakte unvollständig. Datenschützer bemängeln die zentrale Speicherung der Daten, die es Hackern leichter macht, bei einem Angriff auf die Plattform alle digitalen Gesundheitsdaten einzusehen. Derzeit ist es Ärzten möglich, auch die für sie nicht relevanten Daten einzusehen, wenn ihnen die Erlaubnis zur Einsicht in die Akte erteilt wurde. Ihr Zahnarzt kann also auch sehen, dass Sie Einlagen beim Orthopäden beantragt haben. Das soll sich allerdings im Laufe des Jahres noch ändern. 

Fazit

Wo habe ich nur mein Bonusheft hingelegt? Diese Frage wird jetzt überflüssig. Mit dem digitalen Bonusheft vergessen Sie keine Vorsorgeuntersuchung und keinen Stempel mehr. Ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche werden in der ePa gespeichert, und mit Ihrer Erlaubnis weiß Ihre Krankenkasse sofort, welcher Festzuschuss für Zahnersatz Ihnen zusteht. Weitere Informationen zur Digitalisierung des Bonushefts und der Patientenakte erhalten Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) oder bei Ihrer Krankenkasse.