Zahnversiegelung – Schutzschild gegen Karies
Die Kauflächen unserer Backenzähne haben Höcker und tiefe Furchen. Diese Furchen werden Fissuren genannt (lateinisch für "Spalte" oder "Einschnitt"). Was für die Kaufunktion ideal ist, kann aber auch Probleme machen: Speisereste setzen sich in den tief zerklüfteten Vertiefungen fest und lassen sich auch mit gründlicher Zahnpflege nicht vollständig entfernen. Mikroorganismen und zahnschädigende Bakterien können sich dort ungestört ansiedeln, den Zahnschmelz angreifen und Karies verursachen. Mit einer Versiegelung der Kauflächen lässt sich das Kariesrisiko für Jahre deutlich verringern.
Welche Zähne sind besonders gefährdet?
Nur Backenzähne haben die tiefen Einkerbungen der Kauflächen, die zum Kariesrisiko werden können. Besonders die bleibenden Backenzähne von Kindern und Jugendlichen sind nach dem Durchbruch in die Mundhöhle bedroht, da der Zahnschmelz neuer Zähne noch nicht vollständig ausgehärtet ist. Die Milchzähne fallen nach und nach aus, und im Alter von etwa sechs Jahren kommen die ersten Erwachsenenzähne, die Sechsjahrmolaren, zum Vorschein.
Zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr erscheinen die übrigen Backenzähne. Erst etwa drei Jahre nach dem Durchbruch ist die Schmelzreifung neuer Zähne abgeschlossen und der Zahnschmelz richtig hart geworden. Bis dahin sind die Zähne anfällig für Fissurenkaries. Auch für Erwachsene mit erhöhtem Kariesrisiko kann eine Fissurenversiegelung empfehlenswert sein, wenn sie aufgrund mentaler oder körperlicher Probleme Schwierigkeiten mit der mechanischen Reinigung ihrer Zähne haben.
Wie wird Karies in den Fissuren diagnostiziert?
Die feinen Spalträume in den Backenzähnen gehen oft sehr tief, der Grund der Fissuren ist häufig dunkel verfärbt. Das allein ist noch kein Anzeichen für Karies. Der Zahnarzt kann Karies in diesen Bereichen am besten mit Bissflügelaufnahmen (Röntgen) oder durch die Fiberoptiktransillumination feststellen (FOTI). Der betroffene Zahn wird dabei mit Kaltlicht durchleuchtet. Bereiche des Zahns, die schon entmineralisiert sind oder kariöse Stellen können mit der Methode ohne Strahlenbelastung identifiziert werden.
Was passiert bei der Fissurenversiegelung?
Zuerst wird die Zahnoberfläche gründlich gereinigt. Sollten am Zahnschmelz schon kleinere Kariesschäden entstanden sein, entfernt der Zahnarzt zunächst minimalinvasiv die befallenen Stellen und bereitet den Zahn für die Versiegelung vor (erweiterte Fissurenversiegelung). Die betroffenen Zähne werden trockengelegt, da die Versiegelung nicht auf feuchtem Untergrund haftet. Dazu verwendet der Zahnarzt entweder Watteröllchen oder einen Kofferdam – eine Art Schutzdecke aus Gummi, die das Areal gegen den Speichel abschirmt. Der Zahnschmelz wird oberflächlich mit einem schwachen Säure-Gel angeraut, um der Versiegelung genug Haftung zu geben.
Schließlich werden die Fissuren auf den Kauflächen mit einer dünnen Schicht aus flüssigem Kunststoff versiegelt, der unter einem fokussierten Licht aushärtet. Danach prüft der Zahnarzt, ob die Kauflächen gut aufeinander passen, und poliert hier und da noch etwas nach. Zuletzt erhält der Zahn eine Fluoridierung. Die so versiegelten Zähne sind rund acht bis zehn Jahre vor Kariesbefall geschützt. Bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wird geprüft, ob der Schutz noch intakt ist oder – falls nötig – erneuert werden muss. Der Vorgang ist schonend und schmerzlos; allerdings kann es für das Kind etwas unangenehm sein, den Mund für längere Zeit geöffnet zu lassen und dabei stillzusitzen.
Was spricht gegen eine Fissurenversiegelung?
Für ein optimales Ergebnis ist die Vorbereitung der Behandlung und die penible Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne extrem wichtig, da der Kunststoff sonst nicht hält. Kleine Patienten sollten also kooperativ sein und trotz eines Kofferdams stillhalten können, damit die Zahnversiegelung aufgebracht werden und dauerhaft schützen kann. Zähne, die schon Füllungen haben, können nicht versiegelt werden. Wenn ein Teil der Fissurenversiegelung abbricht, besteht an den Rändern ebenfalls ein erhöhtes Kariesrisiko. Da die Versiegelung undurchsichtig ist, besteht in seltenen Fällen die Gefahr, dass sich Karies unentdeckt unterhalb der Schutzhülle ausbreitet. Eine allergische Reaktion auf die verwendeten Kunststoffe ist nur äußerst selten aufgetreten.
Wer trägt die Kosten einer Fissurenversiegelung?
Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten großen Backenzähne. Die Versiegelung weiterer Zähne muss der Patient selber tragen. Auch Erwachsene müssen ihre Zahnversiegelung aus eigener Tasche bezahlen. Es entstehen Kosten in Höhe von etwa 15–45 Euro pro behandeltem Zahn. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, sind diese Kosten häufig mitversichert.
Fazit:
Zähne können im Idealfall ein Leben lang halten. Eine Fissurenversiegelung kann Ihr Kind vor frühzeitigen Schäden im bleibenden Gebiss und aufwendigen Zahnbehandlungen bewahren. Ist Karies erst einmal entstanden, fällt die Behandlung deutlich aufwendiger und unangenehmer aus als die Vorbeugung. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderzahnarzt individuell beraten, ob Sie die Zähne Ihres Kindes versiegeln lassen sollten. Dadurch sinkt das Risiko für Karies um etwa 80 Prozent.