Zahnersatz: Was ist eine NEM-Krone?
Beim Zahnersatz gibt es für jedes Problem eine passende Lösung. Patienten haben die freie Wahl, was das verwendete Material und die ästhetische Ausführung ihrer neuen Zähne betrifft – die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch je nach Befund immer nur einen ganz bestimmten Festzuschuss dazu. Kronen, Brücken oder Prothesen aus dentalem NEM gehören zur Regelversorgung der Kassen und sind für kostenbewusste Patienten eine sichere Wahl.
Was bedeutet NEM?
Die Abkürzung steht für Nicht-Edelmetall und bezeichnet edelmetallfreie Legierungen im Zahnersatz. Das heißt allerdings nicht, dass dieses Material von minderwertiger Qualität ist. Ganz im Gegenteil, der klassische Zahnersatz aus NEM bewährt sich schon sehr lange, ist preisgünstig und extrem haltbar. Das Material besteht aus einer Legierung von verschiedenen Metallen, meistens Kobalt, Molybdän und Chrom. Daher besitzt es eine gewisse Elastizität und ist dennoch sehr bruchfest, korrosionsfrei und widerstandsfähig. Die Legierung steckt als Metallbasis in festsitzendem Zahnersatz wie Zahnkronen oder Brücken, wird zu Teleskopkronen verarbeitet oder dient als Gerüst für Prothesen.
Damit das silberne Material zwischen den anderen Zähnen im Mund nicht auffällt, wird es im sichtbaren Bereich hinter einer Verblendung aus zahnfarbener Keramik verborgen. Eine Krone aus NEM nennt der Zahnarzt auch Metallkrone oder – je nach Ausfertigung – Metall-Verblendkrone.
Wo ist der Unterschied zu Edelmetall-Legierungen?
In erster Linie macht sich Edelmetall beim Preisvergleich mit deutlich höheren Kosten bemerkbar. Der Goldpreis steigt ständig, und Zahnersatz aus Edelmetall ist entsprechend teuer. Zahnersatz aus Nichtedelmetall-Legierungen, zum Beispiel Kronen oder Brücken für den Seitenzahnbereich, gehört zur Regelversorgung der Krankenkassen. Bei Kronen aus kostspieligem Zahngold wird ein gleich hoher Zuschuss wie für die Regelversorgung bezahlt (mit Bonus ein erhöhter Zuschuss); der Eigenanteil für Patienten ist entsprechend hoch. Mit hochgoldhaltigen Legierungen lassen sich die besten Passungen bei Kronen erzeugen. Die biologische Verträglichkeit von dentalem NEM ist etwas geringer als die von Gold. Gold- und NEM-Legierungen sollten im Mund nicht zusammenkommen: Mehrere verschiedene Legierungen können galvanische Reaktionen auslösen.
Welche Nachteile haben Zahnkronen oder Brücken aus NEM-Legierungen?
Für Metallkronen, die eine Verblendung erhalten sollen, muss bei der Vorbereitung mehr vom natürlichen Zahn abgetragen werden, um Platz zu schaffen. Wird bei einem oder mehreren fehlenden Zähnen eine Brücke nötig, muss der Zahnarzt gleich zwei gesunde benachbarte Zähne stark beschleifen, damit sie die beiden künstlichen Zahnkronen aufnehmen können. Die aufgebrannte Keramik auf dem Metall kann abplatzen (Chipping), was allerdings die Funktion des künstlichen Zahns nicht beeinträchtigt. Eine verblendete Metallkrone fügt sich zwar harmonisch ins Gebiss ein, erreicht jedoch aufgrund der fehlenden Lichtdurchlässigkeit nie die exzellente Ästhetik einer Zahnkrone aus Zirkonoxid. Wenn sich das Zahnfleisch mit steigendem Lebensalter etwas zurückzieht, wird der dunkle Metallrand unterhalb der keramischen Verblendung am Zahnfleischrand sichtbar. Ein weiterer Nachteil reiner Metallkronen ist ihre Temperaturleitfähigkeit, und manche Patienten klagen über einen leichten metallischen Geschmack im Mund. Für Menschen mit Metall-Unverträglichkeiten oder einer Metallallergie sind Versorgungen mit NEM-Zahnersatz nicht geeignet. In solchen Fällen kann die Krankenkasse auch ein anderes Material bezuschussen.
Wieviel kostet eine Krone aus NEM?
Die Kosten für Kronen können je nach Zahnarzt, Dentallabor und Wohnort unterschiedlich ausfallen. Auch das Ausmaß der Schädigung der Zähne spielt eine Rolle: Für eine Teilkrone wird weniger Material verwendet als für eine Vollkrone. Eine unverblendete Metallkrone für den Seitenzahnbereich kostet zwischen 250 und 450 Euro. Wird das Material mit Keramik teil- oder vollverblendet, kostet eine Krone zwischen 300 und 600 Euro. Ein großer Vorteil für preisbewusste Patienten: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 60 Prozent Zuschuss für NEM-Zahnersatz, bei lückenlos geführtem Bonusheft erhöht sich dieser Prozentsatz noch. Es gibt sogar Anbieter, die diese Versorgung ohne Zuzahlung anbieten. Im sichtbaren Bereich wird auch die zahnfarbene Verblendung oder Teilverblendung bezuschusst. Bedient man sich der Härtefallregelung für die Regelversorgung, ist der Zahnersatz ebenfalls zuzahlungsfrei. Der Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall. Verwenden Sie Ihren Heil- und Kostenplan, der von Ihrem Zahnarzt erstellt wurde, um alternative Angebote einzuholen. Auch im DentNet bieten wir Ihnen einen Kosten-Check an, damit Sie Kosten beim Zahnersatz sparen können.
Fazit
Zahnersatz aus NEM ist eine stabile und günstige Alternative zu Keramik, Zirkon oder Gold und gehört zur Regelversorgung der Krankenkassen. Die metallische Farbe verschwindet je nach Bedarf und Einsatzort hinter einer zahnfarbenen Keramik-Schicht. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten, welche Versorgung mit Zahnersatz für Sie geeignet ist. Er berücksichtigt dabei Ihre individuelle Situation, Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten und die ansprechendste ästhetische Lösung.