Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse war auch bisher recht unkompliziert möglich. Seit Januar 2021 wird es Versicherten noch leichter gemacht, sich bei der Krankenkasse ihrer Wahl zu versichern. Dabei kann man nicht nur bares Geld sparen, sondern sich auch spezielle Leistungen rund um die Gesundheit sichern. Sie können besonders beim Zahnersatz Geld sparen. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeberartikel, wie einfach das ist.
Ein paar Daten zu den gesetzlichen Krankenkassen
Über 73 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben die freie Wahl zwischen über 100 Betriebs-, Ersatz-, Innungs- oder Ortskrankenkassen. Mehr als die Hälfte der Versicherten beziehen ein Einkommen von bis zu 64.350,– Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2021) und sind damit automatisch in ihrer Kasse pflichtversichert. Versicherte mit einem Einkommen über dieser Grenze können sich entscheiden, ob sie sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse, gelten sie fortan als freiwillig versichert. Ihre Beiträge werden nicht nur anhand ihres beruflichen Einkommens berechnet, sie müssen unter Umständen auch auf sonstige Einkünfte anteilige Beiträge bezahlen. Freiwillig versicherte Mitglieder einer Krankenkasse sollten daher bei Veränderungen in ihrer Lebenssituation überprüfen, ob eine Pflichtversicherung eventuell günstiger sein könnte.
Auf welche Leistungen haben Mitglieder einer Krankenkasse Anspruch?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Der Leistungskatalog enthält unter anderem die Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, die Zahlung von Krankengeld und die medizinische Rehabilitation. 95 Prozent dieser Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, dessen Höhe individuell durch die Satzung der Kasse geregelt ist. Diesen Zusatzbeitrag tragen zur Hälfte Sie, zur Hälfte Ihr Arbeitgeber oder Rententräger. Leistungsunterschiede gibt es bei den freiwilligen Mehr- oder Zusatzleistungen, die jede Kasse selbst festlegt. Bei einigen Krankenkassen werden zum Beispiel die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) als freiwillige Zusatzleistung bezuschusst oder sogar ganz übernommen, die Patienten sonst selbst bezahlen müssten. Dazu zählen zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, alternative Heilmethoden, Früherkennungsuntersuchungen oder Gesundheitskurse. Bei der Wahl Ihrer neuen Krankenkasse empfiehlt es sich also durchaus, diese Zusatzleistungen miteinander zu vergleichen, anstatt nur die vermeintlich günstigste Krankenkasse zu wählen.
Welche Änderungen gibt es beim Krankenkassenwechsel ab Januar 2021?
Der bürokratische Aufwand um den Krankenkassenwechsel wurde vom Gesetzgeber deutlich vereinfacht. Eine aktive Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Sie stellen einfach einen Neuaufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse, und der Rest wird von den beteiligten Kassen untereinander geregelt. Bisher galt eine Mindestbindungsfrist an die jeweilige Krankenkasse von 18 Monaten, erst danach konnte ein gesetzlich Versicherter regulär in eine andere Kasse wechseln. Seit 2021 beträgt diese Frist nur noch zwölf Monate. Die Wechselfrist bzw. Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Um die Einhaltung dieser Fristen kümmern sich auch die Krankenkassen, indem sie per Datenabgleich untereinander klären, wann ein Wechsel erfolgen kann. Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht besteht auch weiterhin, wenn die bisherige Krankenkasse ihre Leistungen ändert oder ihren Zusatzbeitrag erhöht. Dann kann ein Wechsel auch innerhalb der zwölfmonatigen Bindefrist erfolgen. Spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Krankenkasse den individuellen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt oder in dem der Zusatzbeitrag erhöht wurde, muss die Kündigung eingereicht werden.
Wie läuft der Krankenkassenwechsel seit 2021 ab?
Eine schriftliche Kündigung wie bisher ist nur noch dann notwendig, wenn Sie das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen und zum Beispiel in eine private Krankenversicherung wechseln möchten oder ins Ausland gehen. Waren Sie bisher pflichtversichert und Ihr Status ändert sich am Jahresende aufgrund eines höheren Einkommens auf eine freiwillige Versicherung oder umgekehrt, ist keine Kündigung erforderlich. Sie können sofort die Krankenkasse wechseln.
Sie waren bereits zwölf Monate Mitglied bei Ihrer bisherigen Kasse und möchten gern die Krankenkasse wechseln? Dann stellen Sie einfach einen Neuaufnahmeantrag bei Ihrer gewünschten neuen Krankenkasse. Dann lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen die beiden Kassen den bürokratischen Rest erledigen. Ihre alte Krankenkasse bestätigt dem zukünftigen Versicherer innerhalb von zwei Wochen das Ende Ihrer Mitgliedschaft. Sollten bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel zum angestrebten Zeitpunkt noch nicht erfüllt sein, gibt die Krankenkasse das frühestmögliche rechtlich zulässige Datum für das Ende Ihrer Mitgliedschaft an. Sie werden von Ihrer neu gewählten Krankenkasse über die Mitgliedschaft in Kenntnis gesetzt. Eine papiergebundene Mitgliedsbescheinigung ist seit Januar 2021 nicht mehr nötig. Einzig Ihrem Arbeitgeber müssen Sie noch formlos mitteilen, dass Sie bei einer anderen Krankenkasse versichert sind. Arbeitslose informieren an dieser Stelle die Bundesanstalt für Arbeit, Rentner Ihren Rentenversicherungsträger. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dann mittels Arbeitgebermeldeverfahren bei der Kasse an und erhält darüber eine elektronische Bestätigung.
Sie wechseln gerade Ihren Arbeitgeber und möchten auch gleich die Krankenkasse wechseln? Auch das ist jetzt ohne Kündigung und ohne die Einhaltung einer Bindefrist bei der alten Krankenversicherung möglich. Sie müssen allerdings eine Frist einhalten: Innerhalb von 14 Tagen nach Beginn Ihrer neuen Beschäftigung stellen Sie einfach einen Neuaufnahmeantrag bei Ihrer Wunsch-Krankenkasse, und der weitere Ablauf erfolgt wie oben beschrieben.
Kann es bei einem Krankenkassenwechsel zu einer Versicherungslücke kommen?
Nein, dieses Risiko haben Sie bei einem Krankenkassenwechsel nicht. Ihr Antrag bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht aus Altersgründen, Vorerkrankungen oder aufgrund laufender Behandlungen abgelehnt werden. Um die Einhaltung der jeweiligen Fristen beim Wechsel kümmern sich die Krankenkassen selbst. Selbst wenn irgendetwas beim Wechsel schiefgehen und die Versicherung bei der neuen Kasse nicht zustande kommen sollte, Sie bleiben auf jeden Fall versichert – im Zweifelsfalle zunächst noch bei der alten Kasse.
Wie wähle ich die richtige Krankenkasse für mich aus?
95 Prozent aller gesetzlichen Krankenversicherungs-Leistungen sind gesetzlich geregelt und identisch. Dafür zahlen Sie bei jeder Krankenkasse einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent Ihres Einkommens, den allgemeinen Beitragssatz. Der Unterschied liegt im Zusatzbeitrag und den Mehrleistungen. Aus den Zusatzleistungen der verschiedenen Krankenkassen sollten Sie sich die aussuchen, die für Sie am besten passen. Familien, Senioren, Studenten, chronisch Kranke oder gesunde junge Menschen mit wenig Geld – sie alle haben ganz unterschiedliche Vorstellungen über nützliche Zusatzleistungen. Sind bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder wichtig oder eine ärztliche Zweitmeinung? Globetrotter legen vermutlich mehr Wert auf Zuschüsse für Schutzimpfungen, Rentner wünschen sich vielleicht mehr Serviceleistungen wie Beratung zu Hause oder häusliche Krankenpflege. Zuschüsse zu Osteopathie, Hautkrebsscreening, Homöopathie oder einer professionellen Zahnreinigung – suchen Sie sich die Kasse mit den Leistungen aus, die für Sie speziell wichtig sind. Kennen Sie schon unsere Krankenkassenliste? Als Mitglied in einer dieser Krankenkassen und Patient bei einem unserer DentNet Zahnärzte profitieren Sie von unserem besonderen Leistungsspektrum. Eine Zahnärztin/ einen Zahnarzt in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Zahnarztsuche.
Wenn Sie zu den Deutschen gehören, die schon seit 20 Jahren in ein und derselben Krankenkasse versichert sind, lohnt sich ein Blick über den Tellerrand. Der Krankenkassen-Wechsel ist nicht schwer und eröffnet Ihnen womöglich den Zugang zu Zusatzleistungen, die Sie sich schon lange gewünscht haben. Je nachdem welchen gesetzlichen Krankenversicherer Sie wählen, können Sie damit – je nach Einkommen – bis zu mehreren hundert Euro im Jahr sparen. Und wenn Sie trotzdem nicht mit dem Leistungsspektrum zufrieden sind: Der nächste Krankenkassen-Wechsel kann schon in zwölf Monaten erfolgen.