Festsitzender Zahnersatz: Vorteile, Arten & Kosten

Wenn ein Zahn oder gar mehrere Zähne doch gezogen werden müssen, entscheiden sich viele Menschen für festsitzenden Zahnersatz, wenn die Gebiss- und Lebenssituation es zulässt. Zahnärzte geben sich stets alle Mühe, die natürlichen Zähne ihrer Patienten möglichst lange zu erhalten. Bevor ein geschädigter Zahn endgültig gezogen wird, kann vielleicht ein Inlay, eine Wurzelkanalbehandlung oder eine Wurzelspitzenresektion noch helfen, den eigenen Zahn zu retten.

Welche Vorteile hat festsitzender Zahnersatz?

Festsitzender Zahnersatz kommt in Funktion, Tragekomfort und Ästhetik den natürlichen Zähnen am nächsten. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Voll- oder Teilprothesen bleibt eine festsitzende Versorgung immer im Mund. Das regelmäßige Herausnehmen und Reinigen einer Prothese fällt damit weg, das Gebiss ist in jeder Lebenssituation vollständig. Festsitzender Zahnersatz wackelt nicht und muss bei Veränderungen des Zahnfleischs oder des Kieferknochens nicht unterfüttert werden. Eine Haftcreme für zusätzlichen Halt ist überflüssig, die Aussprache wird nicht beeinflusst. Eine störende Gaumenplatte oder ein Zungenbügel, die zur Stabilisierung von bestimmten herausnehmbaren Prothesen benötigt werden, ist nicht notwendig. 

Auf Implantaten – künstlichen Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden – kann festsitzender Zahnersatz sicher und fest verankert werden. Implantatgetragener fester Zahnersatz ist auch für den Kieferknochen von Vorteil: Die fest im Knochen verwachsene Zahnwurzel verteilt die Kaulast ähnlich im Knochen wie eine natürliche Zahnwurzel und beugt Knochenabbau vor. Für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik können die Befestigungsmechaniken von herausnehmbaren Prothesen oder Teilprothesen – zum Beispiel Geschiebe- oder Modellgussprothesen –  schwer zu bedienen sein. Für sie kann Zahnersatz, der nicht herausgenommen werden muss, die bessere Lösung sein. 

Welche Arten von festsitzendem Zahnersatz gibt es?

Fast jede Konstellation, in der fehlende Zähne ersetzt werden müssen, kann mit festsitzendem Zahnersatz wieder vervollständigt werden. Ein einzelner, fehlender Zahn kann zum Beispiel durch ein Implantat und eine Zahnkrone ersetzt werden, alternativ kann auch eine festsitzende Brücke diese Lücke schließen. Dafür müssen entweder zwei Implantate – dann spricht man von einer Implantatbrücke – gesetzt werden oder zwei gesunde, benachbarte Zähne beschliffen werden. Sie dienen als Brückenpfeiler, also als Verankerung für den Zahnersatz.

Selbst wenn alle Zähne des Ober- oder Unterkiefers fehlen, kann mithilfe von mehreren Zahnimplantaten eine festsitzende Versorgung angestrebt werden. Mehr über das All-on-4 Konzept (oder All-on-6) lesen Sie in unserem Ratgebertext All-on-4 Zahnimplantate – Vier gewinnt beim Zahnersatz. Eine weitere Möglichkeit, hauptsächlich im Frontzahnbereich Zähne zu ersetzen, ist der Stiftzahn. Dieser Zahnersatz kann auf einer noch intakten Zahnwurzel befestigt werden, wenn die natürliche Zahnkrone zerstört ist. Hier erfahren Sie mehr über dieses Verfahren: Stiftzahn oder Implantat.

Gibt es Nachteile bei der Versorgung mit festsitzenden Zahnersatz?

Fester Zahnersatz wird immer für eine bestimmte Lückenversorgung im Gebiss angefertigt und ist nicht erweiterbar. Gehen weitere Zähne verloren oder müssen gezogen werden, muss auch ein neuer Zahnersatz her. Um ein Zahnimplantat setzen zu können, muss genug Knochensubstanz im Kiefer vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, kann der Knochen aufgebaut werden, um der künstlichen Zahnwurzel Halt geben zu können. Das ist zwar in vielen Fällen möglich, und die All-on-4 Versorgung kommt sogar ohne Knochenaufbau aus. Dennoch ist der Aufwand und die Dauer der Behandlung deutlich höher als für herausnehmbaren Zahnersatz. Auch die damit verbundenen höheren Kosten müssen berücksichtigt werden.

Für Patienten mit schweren Vorerkrankungen wie einer schlecht eingestellten Diabetes, Herzerkrankungen oder Knochenstoffwechselstörungen sind Implantate ungeeignet, ebenso wie für starke Raucher. Für eine festsitzende Brücke, die einen Zahn oder mehrere Zähne ersetzt, sind immer zwei "Brückenpfeiler" notwendig, die fest im Zahnhalteapparat stehen. Wenn es sich um eigene Zähne handelt, geht durch das Beschleifen dieser natürlichen Zähne viel gesunde Zahnsubstanz verloren. Auch für künstliche Zahnkronen muss der gesunde Zahn beschliffen werden. Für jede Art Zahnersatz gilt: Eine gute häusliche Mundhygiene ist obligatorisch, um ihn lange zu erhalten.

Wie unterscheiden sich die Kosten von herausnehmbaren und festsitzendem Zahnersatz?

Eine Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz ist immer aufwändiger als die Anfertigung einer Prothese und daher auch kostenintensiver. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Brücken, Kronen und Prothesen einen Festzuschuss in Höhe der gesetzlich festgelegten Regelversorgung. Die Regelversorgung entspricht dabei einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Basisversorgung für die jeweilige Behandlung. Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit sind gewährleistet. Wo der Zahnersatz im Mund beim Sprechen oder Lächeln sichtbar ist, wird im Rahmen festgelegter Grenzen auch eine zahnfarbene Verblendung übernommen.

Gesetzlich versicherte Patienten, die sich hochwertigere Materialien und eine bessere Ästhetik (gleichartige Versorgung) oder eine ganz andere Art Zahnersatz wünschen (andersartige Versorgung), müssen die zusätzlichen Kosten selbst übernehmen. Je höher der Bearbeitungsaufwand und je edler das verwendete Material ist, umso höher sind die Kosten, die der Patient selbst tragen muss. Regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt werden belohnt: Mit einem lückenlos ausgefüllten Bonusheft können Patienten den Festzuschuss der Krankenkasse noch erhöhen. Im Oktober 2020 erhöht sich der gesetzliche Festzuschuss der Krankenkassen von 50% auf 60%. Auch eine private Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil für Zahnersatz deutlich abfedern.  

Ein Beispiel: Für einen fehlenden Zahn bezahlt die Krankenkasse den Festzuschuss für eine festsitzende Brücke, die nur im sichtbaren Bereich teilweise in Zahnfarbe verblendet wird. Eine gleichartige Versorgung wäre in diesem Fall eine zahnfarbene Vollverblendung der gesamten Brücke. Die Zusatzkosten für diesen ästhetischen Extrawunsch bezahlt der Patient. Wenn der Patient aber gar keine Zahnbrücke haben möchte, sondern sich ein Implantat mit einer Krone wünscht, handelt es sich um eine andersartige Versorgung. In beiden Fällen zahlt die Krankenkasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung mit einer Zahnbrücke. Der Eigenanteil für eine hochwertige Implantatversorgung ist also dementsprechend hoch.

Ihr Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan für die geplante Versorgung. Dieser wird bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft. Danach erhalten Sie von der Krankenkasse den Bescheid, wie viel Festzuschuss Sie für Ihren Zahnersatz bekommen. Diese Zusage ist ein halbes Jahr gültig. Sie haben auch die Möglichkeit, sich innerhalb dieses Zeitraums für dieselbe Behandlung eine zweite Meinung eines anderen Zahnarztes einzuholen. Damit können Sie Kosten sparen. Mehr darüber lesen Sie hier: Zahnärztliche Zweitmeinung – Kosten sparen und Vertrauen aufbauen.

Fazit:

Die moderne Zahnmedizin hat für jedes zahntechnische Problem eine passende Lösung. Fester Zahnersatz ist deshalb so beliebt, weil man ihn praktisch nicht mehr bemerkt, wenn er einmal eingesetzt wurde. Eine herausnehmbare Prothese ist insgesamt günstiger, meist flexibel erweiterbar und erfordert weniger Behandlungsaufwand. Beide Versionen haben ihre Vor- und Nachteile. Gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt entscheiden Sie, welche Art Zahnersatz für Sie am besten geeignet ist.

Hinweis: Dieser zahnmedizinische Artikel soll das Verständnis und Wissen über allgemeine Mundgesundheitsthemen fördern. Er ist kein Ersatz für professionelle Beratung, Diagnose oder Behandlung. Lassen Sie sich bei Fragen zu einer Erkrankung oder Behandlung immer von Ihrem Zahnarzt oder einem anderen qualifizierten Gesundheitsdienstleister beraten.

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